Sie sind Vermieter oder Hausverwalter?
Die Kosten unserer Miet&heat-Heizungen sind umlagefähig auf Ihre Mieter!
Modernisieren Sie Ihre Heizung ohne hohe Anfangsinvestition und zahlen Sie nur eine fixe monatliche Rate für Ihre Heizung. Bis zu 100% der monatlich anfallenden Kosten können Sie dabei auf Ihre Mieter umlegen! Alles was wir von Ihnen benötigen sind die Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre, aus diesen Angaben erstellen wir eine Kostenvergleichsrechnung.
Ab Einbau der Heizung können die ermittelten Kosten auf die Mieter umgelegt werden!
Sind die Kosten einer Miet&heat-Heizung kleiner oder gleich groß im Vergleich zu den bisherigen Betriebskosten ist eine 100-prozentige Umlage möglich. Sind die Kosten der Miet&heat-Heizung höher als bisher, ist eine Umlage in Höhe der bisherigen Kosten möglich.
Wir erstellen alle nötigen Unterlagen für eine pünktliche und fristgerechte Information Ihrer Mieter. Der Einbau der Miet&heat-Heizung erfolgt frühestens drei Monate nach der schriftlichen Ankündigung an Ihre Mieter. Weitere rechtliche Informationen zur Umlage von Betriebskosten bei bestehenden Mietverhältnissen bietet Ihnen § 556c BGB Abschnitt 1 bis 4.
Umlagefähigkeit prüfen mit der Uwe Röhrs GmbH!
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